Neuigkeiten

25.04.2013

HUNDEANMELDUNG neu

Für die Anmeldung eines neuen Hundes sind ausnahmslos die gesetzlich vorgegebenen Bedingungen so zu erfüllen, dass diese bereits vor der Anmeldung im Gemeindeamt bestehen. HINWEIS: Die genauen Ausführungen sind unter dem LINK des Landes Salzburg durch anklicken der Überschrift einsehbar.

 

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