Heizkostenzuschuss 2025

Veröffentlichungsdatum11.12.2024Lesedauer1 Minute

Heizkostenzuschuss

Um die finanziellen Mehrbelastungen für das Heizen in der kalten Jahreszeit auszugleichen, werden Salzburgerinnen und Salzburger mit einem einmaligen Zuschuss von 250 Euro unterstützt.  Eine Antragsstellung für die neue Förderperiode ist wieder ab 2. Jänner 2025 bis 30. September 2025 möglich.

Einen Heizkostenzuschuss erhalten volljährige Personen mit eigenem Haushalt, die im Land Salzburg ihren Hauptwohnsitz haben und deren Nettoeinkommen je Haushalt die nachstehenden Einkommensgrenzen nicht überschreitet:

Einkommensgrenze 2024/2025:

  • Alleinlebende, Alleinerzieherinnen, Alleinerzieher - 1.392 Euro
  • Ehepaare, Lebensgemeinschaften, eingetragenen Partnerschaften - 1.820 Euro

Die Einkommensgrenze erhöht sich:

  • Für jedes Kind im Haushalt mit Familienbeihilfenbezug - um 385 Euro
  • Für jedes Kind im Haushalt ohne Familienbeihilfenbezug - um 621 Euro
  • Für jede weitere erwachsene Person im Haushalt - um 621 Euro

Die Antragsfrist läuft von 1. Jänner 2025 bis 30. September 2025. Spätere Antragstellungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Eine Antragstellung in Papierform beim Land Salzburg ist nicht möglich.
Sollten Sie über keinen Internetzugang verfügen sind Ihnen unsere Mitabeiter:innen im Bürgerservice des Gemeindeamtes gerne bei der elektronischen Antragstellung behilflich.

Hier finden Sie die Förderrichtlinien und den Antrag Heizkostenzuschuss 2025 (die Erfassung ist erst ab 1.1.2025 möglich).