Heizkostenzuschuss 2026

Veröffentlichungsdatum04.12.2025Lesedauer1 MinuteKategorienGemeinde
Heizkostenzuschuss

Eine neue Förderperiode für den Heizkostenzuschuss beginnt mit 01.01.2026, weshalb wir Sie über die Abwicklung im Jahr 2026 nachfolgend informieren dürfen. 


Die ab 01.01.2026 gültige Richtlinie liegt dem Schreiben bei und ist ebenso wie die elektronische Antragsmaske ab 01.01.2026 unter www.salzburg.gv.at/heizscheck abrufbar. 

Die Beantragung des Heizkostenzuschusses ist ab 01.01.2026 wie in den Vorjahren ausschließlich über E-Government möglich 
(Antragsfrist: 30.09.2026). Eine Antragstellung in Papierform beim Land Salzburg ist nicht möglich.


  • Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Haushalt € 250,00
  • Die Einkommensgrenzen der Förderperiode 2025/2026 wurden um 2,3 % auf das Niveau der Armutsgefährdungsschwelle bei Alleinlebenden/Alleinerziehenden angehoben und bei allen anderen Zielgruppen gleichmäßig prozentuell erhöht. 


Heizkostenzuschuss_2026_-_Ausfüllhilfe.pdf herunterladen (0.24 MB)

Richtlinie_des_Landes_Salzburg_für_die_Gewährung_des_Heizkostenzuschusses_2026.pdf herunterladen (0.1 MB)