
© Land Salzburg / Monika Rattey
Pflegeberatung des Landes
Pflegekarenz gibt Angehörigen Zeit und Sicherheit
Immer mehr Menschen stehen vor der Herausforderung, Beruf und Pflege unter einen Hut zu bringen. Besonders dann, wenn ein Elternteil oder Partner plötzlich pflegebedürftig wird, stellt sich die Frage: Wie lässt sich die Pflege organisieren, ohne den Arbeitsplatz zu gefährden? Wir haben mit Claudia Bernhard-Kessler, Leiterin der Pflegeberatung des Landes über die Möglichkeiten von Pflegekarenz oder -teilzeit gesprochen.
Was ist Pflegekarenz?
Bernhard-Kessler: Die Pflegekarenz ist eine befristete Freistellung von der Arbeit, um einen nahen Angehörigen zu pflegen. Sie kann zwischen ein und drei Monaten in Anspruch genommen werden und – falls sich die Pflegesituation drastisch verändert – auch einmalig verlängert werden. Während dieser Zeit ruht das Arbeitsverhältnis. Betroffene sind dennoch abgesichert: Sie erhalten Pflegekarenzgeld vom Sozialministeriumservice. Dieses orientiert sich an der Höhe des Arbeitslosengeldes und wird auf Antrag gewährt.
Wer kann Pflegekarenz in Anspruch nehmen?
Bernhard-Kessler: Grundsätzlich kann jede Arbeitnehmerin oder jeder Arbeitnehmer Pflegekarenz vereinbaren – egal ob in Vollzeit oder Teilzeit. Voraussetzung ist, dass es sich um die Pflege eines nahen Angehörigen handelt, also etwa Eltern, Kinder, Ehepartnerin oder Ehepartner, Lebensgefährtin bzw. Lebensgefährte, Großeltern oder Geschwister und das Arbeitsverhältnis seit mindestens seit drei Monaten besteht. Die pflegebedürftige Person muss mindestens Pflegestufe 3 beziehen. Bei Demenz-Erkrankungen ist eine Pflegekarenz bereits ab Pflegestufe 1 möglich.
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